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Kostenstruktur

Wie werden die Kosten für Zwischennutzungen berechnet?
Grundsätzlich sollten die Kosten für Zwischennutzungen kostendeckend sein (angestrebt, aber keine Bedingung).

Herrichtungskosten
In gewissen Fällen ist es notwendig, Raum für eine Zwischennutzung herzurichten. Beispielsweise aufgrund von Bewilligungsverfahren, die bauliche Anpassungen nötig machen. Es kann auch sein, dass haustechnische Anlagen (Wärme, Wasser, Elektro etc.) funktionstüchtig gemacht werden müssen. Diese Kosten sollen über die Laufdauer einer Zwischennutzung amortisiert werden.

Reparaturen und Unterhaltsarbeiten
Während einer Zwischennutzung können Reparaturen oder punktuelle Unterhaltsarbeiten am Objekt notwendig sein. Auch diese Kosten sollen soweit als möglich durch die Nutzer*innen getragen werden.

Betriebskosten
Für die Betriebskosten (Beheizung/Energie, Wasser/Abwasser, Kehrichtabfuhr, etc.) kommen die Nutzer*innen auf. Es liegt in deren Verantwortung und Interesse, den Verbrauch so gering als möglich zu halten.

Je nach anfallender Kostenart können die Nutzer*innen diese durch zeit- und sachgerechte Eigenleistung senken. Ausserdem können Kosten auch gesenkt werden, indem auftretende Mängel in Absprache mit den Nutzer*innen während einer Zwischennutzung nicht behoben werden – sofern es nicht sicherheitsrelevant und zwingend notwendig ist.